Fragen und Antworten

Noch Fragen? Hier finden Sie sicherlich die ein oder andere Antwort. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können Sie uns gerne unter eeg.pottenstein.berndorf@gmail.com kontaktieren.

Was ist die Energiegemeinschaft Pottenstein/Berndorf?

Die Energiegemeinschaft Pottenstein/Berndorf betreut die örtliche EEG und kümmert sich gemeinsam mit dem externen Abrechnungs-Dienstleister „Power Solution Energieberatung GmbH“ um das Mitgliederwesen und die Abrechnungen. 

Welche Gesellschaftsform hat die EEG?

Die Energiegemeinschaft Pottenstein/Berndorf wurde als gemeinnützige Genossenschaft gegründet. 

Wie funktionieren die Energiegemeinschaft?

Es werden Verbraucher und Produzenten von PV-Strom, wie Haushalte oder Unternehmen,  vertraglich verbunden, damit wird der Überschuss-Strom über das Netz dem Verbraucher zur Verfügung gestellt. 

Welche Vorteile bietet die Energiegemeinschaft Pottenstein/Berndorf?

Als Mitglied profitieren Sie von reduzierten Netzkosten und dem Wegfall von Abgaben. Durch die langfristige Anpassung an den ÖMAG-Tarif bieten wir Transparenz und attraktive Preise für Verbraucher und Produzenten. 

Kann ich nur Strom beziehen oder muss ich auch einspeisen?

Sie können entweder als Produzent oder Verbraucher beitreten, das bedeutet Sie müssen als Verbraucher keine Photovoltaik-Anlage besitzen und können aus unserer Energiegemeinschaft Strom beziehen. 

Fragen zur Mitgliedschaft

Wie kann ich mitmachen?

Um Mitglied zu werden, muss nur das Beitrittsformular ausgefüllt werden: https://eeg.power-solution.eu/de/pottbern . Im nächsten Schritt kontaktieren wir Sie und begleiten Sie durch den weiteren Ablauf.

Was benötige ich um beizutreten?

Ihr Wohnsitz muss von Umspannwerk Pottenstein versorgt werden (wird bei der Anmeldung automatisch überprüft).

Sie benötigen Ihre Zählpunktnummer und einen Smart-Meter. Die Zählpunktnummer ist auf Ihrer jährlichen Stromrechnung zu finden und beginnt normalerweise mit „AT00200“.

Muss ich einen Smart-Meter besitzen um mitzumachen?

Ja, Sie benötigen einen Smart-Meter mit Opt-In-Variante, das bedeutet Sie erlauben die Auslesung der 15min-Verbrauchswerte. Es ist möglich im Smart-Meter-Portal die Opt-In-Variante auszuwählen. Falls Sie noch keinen Smart-Meter besitzen, können Sie sich gerne an uns wenden und wir beantragen ihn für Sie. Energie zusammen zu nutzen und zu verbrauchen stärkt nicht nur den Zusammenhalt in der Gemeinde sondern auch die Umwelt.

Wieso will die die Energiegemeinschaft meine Zählpunktnummer wissen?

Wir benötigen Ihre Zählpunktnummer, um Sie in die Energiegemeinschaft einzubinden und eine Abrechnung zu ermöglichen.  

Muss ich nach meinem Beitritt noch etwas tun?

Im nächsten Schritt werden die technischen Erfordernisse für Ihre Mitgliedschaft überprüft. Anschließend erhalten Sie ein Dokument indem Sie die Beitrittserklärung, Vollmacht, Vertrag und die SEPA-Lastschrift unterzeichnen.

Fragen zu meiner Rechnung

Wann erhalte ich die Rechnung?

Die Energiegemeinschaft Pottenstein/Berndorf rechnet quartalsweise den Strombezug bzw. -produktion ab. Die Rechnung wird für Sie in Ihrem Kundenportal hinterlegt. 

Bis wann muss ich die Rechnung bezahlen?

Die Rechnung wird infolge  der SEPA-Lastschrift unmittelbar von Ihrem Konto abgebucht.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Abrechnung habe?

Sie können jederzeit das Kontaktformular auf unserer Website nutzen oder uns per Mail kontaktieren unter eeg.pottenstein.berndorf@gmail.com

Kann ich den Betrag auch manuell überweisen?

Nein, der automatische Einzug über die SEPA – Lastschrift ist eine Voraussetzung. 

Wieso sehe ich auf meiner Rechnung keine Netzkosten oder Abgaben?

Sie erhalten von uns eine Rechnung über jede verbrauchte kWh, welche Sie von unserer Energiegemeinschaft bezogen haben. Der Netzbetreiber rechnet die Netzkosten und Abgaben ab, daher sind diese auf unserer Rechnung nicht zu finden.

Organisatorische Fragen

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Gerne können Sie unser Kontaktformular auf der Website nutzen. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail unter eeg.pottenstein.berndorf@gmail.com

Was passiert, wenn ich den Wohnort wechsle?

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse sowie die Zählpunktnummer Ihrer neuen Anschrift mit, damit wir prüfen können, ob eine weitere Teilnahme an der Energiegemeinschaft Pottenstein/Berndorf möglich ist. Falls ja, werden wir Sie abmelden und an Ihrem neuen Wohnort erneut registrieren. Andernfalls wird Ihre Mitgliedschaft beendet.

Kann ich 100% meines Verbrauches durch die EEG Pottenstein/Berndorf decken?

Nein, da wir derzeit nur durch  Photovoltaik-Anlagen produzierten Strom anbieten. Sie können rund 30% Ihres Verbrauches (abhängig von Ihrem Verbrauchsverhalten) decken, den restlichen Strom erhalten Sie von Ihrem Energieversorger.

Woher beziehe ich den Teil meines Verbrauches, den die EEG Pottenstein/Berndorf nicht decken kann?

Der Anteil den die Energiegemeinschaft nicht abdeckt,  beziehen Sie über Ihren bisherigen Energielieferant.

Soll ich den Liefervertrag bei meinem Energieversorger kündigen?

Nein, auf gar keinen Fall, denn für den Beitritt ist ein aufrechter Energieliefervertrag notwendig. Damit Sie den verbrauchten Strom, welcher nicht über die Energiegemeinschaft gedeckt werden kann, auch weiterhin von Ihrem Energieversorger erhalten.

Muss ich meinen Einspeisevertrag z.B. mit der EVN kündigen?

Das ist abhängig von Ihrem Vertrag. Wenn darin festgehalten ist, dass Sie den gesamten Überschuss  z.B. der EVN zu Verfügung stellen, dann ist eine Mitgliedschaft als Produzent leider nicht in Kombination mit diesem bestehenden Einspeisevertrag möglich. Jedoch können Sie jederzeit als Verbraucher beitreten.

Muss ich meinen Einspeisevertrag mit der OEMAG kündigen?

Nein, dass ist nicht erforderlich.

Fragen zu meinem Smart-Meter

Wieso benötige ich einen Smart-Meter?

In einer Energiegemeinschaft wird der Verbrauch bzw. die Produktion in 15-Minuten-Schritten abgerechnet. Dies kann nur mittels Smart-Meter geschehen.

Wie komme ich zu einem Smart-Meter?

Sie können uns Bescheid geben, nachdem Sie beigetreten sind. Das hat den Vorteil, dass binnen 2 Monaten der Netzbetreiber verpflichtet ist, einen Smart-Meter zu installieren. Grundsätzlich können Sie sich auch selbst an den Netzbetreiber wenden, dann hat dieser 6 Monate Zeit einen Smart-Meter zu installieren.

Was muss ich nach der Installation des Smart-Meters tun?

Sie erhalten mehrere Tage vor der Installation des Smart-Meters Ihre Zugangsdaten vom Netzbetreiber, mit denen Sie sich im Smart-Meter-Portal registrieren. Dieser Schritt ist wichtig, um in weiterer Folge dem Beitritt zu  unserer Energiegemeinschaften zuzustimmen. Unter dem Menüpunkt „Datenfreigaben“ in Ihrem Smart-Meter-Portal geben Sie die Freigabe damit wir Ihren Verbrauch abrechnen können. Nähere Informationen sind in dem Dokument Smart-Meter-Anleitung unter Downloads zu finden. 

Muss die Opt-In-Variante aktiviert sein?

Ja, nur so können in 15-Minuten-Schritten Ihr Verbrauch abgerechnet werden. Mit der Opt-Out-Funktion ist eine Mitgliedschaft leider nicht möglich. In unserer Smart-Meter-Anleitung finden Sie, wie Sie die Opt-In-Funktion aktivieren können.